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Aktuell hohe Nachfrage nach Förderungen
Unser Experten-Tipp:
Sichern Sie sich Ihren iSFP, bevor die Fördertöpfe wieder leer sind!
Der goldene Kompass für Ihr Haus in Bestform
- ihr individueller Sanierungsfahrplan
- iSFP nach DIN V 18599
- Schöpfen Sie optimal Fördermöglichkeiten aus.
- Senken Sie Energiekosten langfristig und dauerhaft.
- Steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie.
- Technische Dokumentation Ihrer Immobilie.
- Der iSFP ist auch übertragbar (z.B. beim Verkauf der Immobilie) und besitzt sogar eine 15-jährige Gültigkeit auf den 5% iSFP-Bonus.
Neben den Herausforderungen im Bereich der Gewerbekunden steht auch der Privatsektor in Bezug auf die Auditierung vor großen Veränderungen. In Kürze wird eine Sanierungspflicht für private Gebäude diskutiert und in einigen Bereichen möglicherweise gesetzlich eingeführt.
Aktuell sind Sanierungsmaßnahmen freiwillig, werden jedoch bereits durch verschiedene Förderprogramme, wie etwa das BAFA, die KfW Bank und andere Landesbanken, finanziell unterstützt.
Zudem haben namhafte Banken bereits damit begonnen, Kredite für Immobilien mit einem Energieeffizienzwert von F oder schlechter zu verweigern – in Ausnahmefällen nur mit einem vorliegenden Sanierungsfahrplan.
Wir empfehlen daher, dass es ratsam ist, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen und sich mit Fördermitteln abzusichern, um von zukünftigen Anforderungen nicht unvorbereitet überrascht zu werden!
Zusätzliche Förderung:
Die Umsetzung von iSFP-Maßnahmen wird mit einem zusätzlichen Förderbonus von 5% durch die BAFA belohnt
Strukturierte Planung:
Der iSFP bietet eine klare Übersicht über alle möglichen Sanierungsschritte und hilft, diese sinnvoll zu priorisieren.
Kostenersparnis:
Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können langfristig Energie- und Betriebskosten gesenkt werden.
Wertsteigerung:
Eine energetische Sanierung steigert den Wert der Immobilie und macht sie attraktiver für potenzielle Käufer..
Verbesserter Wohnkomfort:
Ein energieeffizienter saniertes Haus bietet mehr Wohnkomfort, z.B. durch besseren Wärme- und Schallschutz.
Umweltfreundlichkeit:
Durch die Reduzierung des Energieverbrauchs tragen Sanierungen zum Klimaschutz bei.
Flexibilität:
Die Umsetzung der Maßnahmen kann über einen längeren Zeitraum erfolgen und an das individuelle Budget angepasst werden. Es besteht keinerlei Umsetzungszwang.
Förderung der Energieberatung:
Die Erstellung eines iSFP wird vom BAFA mit bis 50% der Kosten gefördert.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der iSFP eine sinnvolle Investition für Hausbesitzer ist, die ihre Immobilie zukunftssicher machen möchten und gleichzeitig von finanziellen und ökologischen Vorteilen profitieren wollen.
- Aktionspreise im Paket -
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iSFP nach DIN V 18599 | |
Persönliche Betreuung | |
Vor-Ort Termin in wenigen Tagen | |
Vor-Ort Begehung durch zertifizierten Energieberater | |
Mittels Daten aus der Begehung und Bauplänen wird Ihr persönlicher iSFP erstellt | |
Fördermittelservice, | |
Fördermittelberatung und Abschlussgespräch |
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*1 Am 01.04.2025 hat das BAFA eine neue Regelung eingeführt, nach der der BAFA-Zuschuss nicht mehr an den Energieberater, sondern nur noch direkt an den Beratungsempfänger – also an Sie – erstattet.
Mehr dazu können Sie unter folgendem Link nachlesen:
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude - EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025
Machs-Effizienter
Partner von EnergieCheckPlus GmbH,
das derzeit größte Unternehmen für Energieberatung in Deutschland.
Über 14.000 Objekte erfolgreich energetisch beraten.
Mit einem Team von 120 erfahrenen Beratern sind wir bundesweit im Einsatz und unterstützen dabei, Fördermittel und Zuschüsse in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro zu erhalten.
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für Einfamilienhaus bis 2 Wohneinheiten
- so funktioniert die BAFA Erstattung:
--- Abschlussgespräch mit Energieberater ---
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* Am 01.04.2025 hat das BAFA eine neue Regelung eingeführt, nach der der BAFA-Zuschuss nicht mehr an den Energieberater, sondern nur noch direkt an den Beratungsempfänger – also an Sie – erstattet.
Mehr dazu können Sie unter folgendem Link nachlesen:
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude - EBW/EBN: Neuerungen zu März und April 2025