Energiesteuerrückerstattung
- für Gewerbekunden ab 40.000 kWh Jahresstromverbrauch
Wussten Sie, dass in Deutschland nur ein Bruchteil der Gewerbekunden und Unternehmen die Ermäßigungen für Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen?
Auf der einen Seite ist das eine gute Sache, da die Einnahmen aus der Stromsteuer und auch der Energiesteuer direkt in die Rentenversicherungen fließen und Sie damit etwas Gutes für die Renten tun.
Auf der anderen Seite würden wir Ihnen dennoch gerne helfen,
damit Sie Ihre Steuerrückerstattung beantragen können.
Es sind fast alle Branchen inklusive Landwirte möglich bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel:
Friseur, Imbiss und reine Dienstleister.
Bei verschiedenen Betriebsstätten, die aber unter der gleichen Firmierung laufen, kann ein gemeinsamer Antrag für alle Standorte eingereicht werden.
Absolute Fairness:
Es entstehen keine Kosten bis auf eine reine Erfolgsbeteiligung!
Ihre Vorteile
| automatische Zusatzeinnahmen durch Rückerstattungen |
jährliche automatische Abwicklung | |
0 Eigenaufwand | |
Rechtssicherheit | |
reine Erfolgsbeteiligung | |
schnelle Abwicklung und unkomplizierte Abwicklung | |
Spezialkanzlei | |
stetige Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage | |
volles Entlastungspotenzial | |
In der Regel gilt:
Je höher der Verbrauch desto höher kann die Erstattung ausfallen:
Bei 100.000 kWh Verbrauch ist eine Rückerstattung von ca. 2.000,-EUR jährlich möglich.
Bei 1.000.000 kWh Verbrauch ist eine Rückerstattung von ca. 20.000,-EUR jährlich möglich.
Tipp:
Kombinieren Sie die Rückerstattung
mit einem Energieaudit
- oftmals sind dadurch noch höhere Rückerstattungsbeträge möglich!
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- Chancen multiplizieren `