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Energiesteuerrückerstattung 
- für Gewerbekunden ab 40.000 kWh Jahresstromverbrauch

 

 


Wussten Sie, dass in Deutschland nur ein Bruchteil der Gewerbekunden und Unternehmen die Ermäßigungen für Strom- und Energiesteuern in Anspruch nehmen? 

Auf der einen Seite ist das eine gute Sache, da die Einnahmen aus der Stromsteuer und auch der Energiesteuer direkt in die Rentenversicherungen fließen und Sie damit etwas Gutes für die Renten tun.
Auf der anderen Seite würden wir Ihnen dennoch gerne helfen,
damit Sie Ihre Steuerrückerstattung beantragen können.

 

Holen Sie dieses Geld mit Hilfe unserer Spezialkanzlei ganz einfach zurück!


Es sind fast alle Branchen inklusive Landwirte möglich bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel:
Friseur, Imbiss und reine Dienstleister.

Bei verschiedenen Betriebsstätten, die aber unter der gleichen Firmierung laufen, kann ein gemeinsamer Antrag für alle Standorte eingereicht werden.

 


Absolute Fairness:
Es entstehen keine Kosten bis auf eine reine Erfolgsbeteiligung!


 



Ihre Vorteile



 

automatische Zusatzeinnahmen durch Rückerstattungen


jährliche automatische Abwicklung


0 Eigenaufwand


Rechtssicherheit


reine Erfolgsbeteiligung


schnelle Abwicklung und unkomplizierte Abwicklung


Spezialkanzlei


stetige Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage


volles Entlastungspotenzial




In der Regel gilt:

 Je höher der Verbrauch desto höher kann die Erstattung ausfallen:

Bei 100.000 kWh Verbrauch ist eine Rückerstattung von ca. 2.000,-EUR jährlich möglich.
Bei 1.000.000 kWh Verbrauch ist eine Rückerstattung von ca. 20.000,-EUR jährlich möglich.


Tipp:

Kombinieren Sie die Rückerstattung
mit einem Energieaudit
- oftmals sind dadurch noch höhere Rückerstattungsbeträge möglich!



Info-Termin




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